Abstract: Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – und damit auch von Österreich – angenommen. Die Kinderrechtekonvention sichert jedem Kind bis zum 18. Lebensjahr persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zu. Insbesondere seit dem Jubiläumsjahr 2014 ist in Folge vieler Initiativen und Veranstaltungen verstärktes Interesse am Thema Kinderrechte festzustellen. Unklar bleibt aber derzeit, inwieweit sich dieses Interesse im konkreten Umgang mit Kindern im Alltag widerspiegelt. Das vom Österreichischen Bundesministerium für Familie und Jugend finanzierte Projekt „Kinderrechte in Familie, Kindergarten und Schule“ geht dieser Frage nach. Die bislang im Projekt erfassten Daten basieren auf Dokumentenanalysen, Expert*innen-Interviews, Fokusgruppen, einem Expert*innenworkshop, Unterrichtsbeobachtungen und einer Fragebogenerhebung. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass die explizite Aufnahme der Kinderrechte in ein Steuerungsinstrument wie etwa in die Lehrpläne oder in die Curricula der Pädagog*innenbildung zwar ein erster wichtiger Schritt wäre, der noch nicht erfolgt ist. Dennoch scheint dies nicht deren Umsetzung in der täglichen Handlungspraxis des Schulalltags zu gewährleisten. Auch das Wissen um Kinderrechte, das bei einigen Gruppen von Pädagog*innen durchaus feststellbar ist, stellt noch keine hinlängliche Absicherung dar, dass täglich in kinderrechtlicher Orientierung gehandelt wird. In der Konkretisierung der Kinderrechte in der Alltagspraxis scheint, wie sich an den erfassten Daten zeigt – etwa, wenn es um herkömmliche Routinen und Praktiken geht – weiterer Handlungsbedarf in Hinblick auf deren Respektierung und Realisierung zu bestehen. Auf Basis der bislang vorliegenden Projektergebnisse gehen wir in unserem Beitrag der Frage nach den für Kinderrechte hinderlichen und förderlichen Rahmenbedingungen, Routinen und Praktiken und in Kindergarten und Schule auf der Basis der erfassten Forschungsergebnisse nach, um schließlich Überlegungen über Möglichkeiten der Sensibilisierung von Pädagog*innen für die Beachtung der Kinderrechte anzustellen.
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